Visitenkarte Zwischenzeugnis

Das große Problem eines Firmenwechsels besteht zumeist darin, dass man sich Geleistetes nicht mitnehmen kann, eher beim Punkt Null anfangen und sich alles, was man in den vergangenen Jahren aufgebaut hat, neu erarbeiten muss. Deshalb trauen sich viele nicht, einen Neuanfang zu wagen und riskieren diesen nur, wenn sie der alten Arbeit überdrüssig geworden sind und im wahrsten Sinne des Wortes einen echten Neuanfang benötigen. Das zweite Problem, dass konträr zum ersten steht, diesem aber keinesfalls minder gegenübersteht, ist, dass man eben durchaus „Altes“ mitnehmen kann, sich dies aber in harscher Kritik widerspiegelt, da man die Firma nicht im Einvernehmen verlassen hat.

Was vor beidem schützt, ist ein Zwischenzeugnis, dass mittlerweile eigentlich jedem Arbeitnehmer zusteht und welches in den meisten Fällen sehr positiv ausfällt. Zwar ist der Arbeitgeber nicht in jedem Fall verpflichtet, eines auszustellen, momentan kommen aber die meisten dem Wunsch ihrer Mitarbeiter nach und stellen eines aus. Dies kann dazu dienen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu würdigen, indem man dem Arbeitnehmer seine gute Arbeit attestiert. Sollte die Firma in Schwierigkeiten stecken, hilft es bei positiver Ausführung wohlmöglich auch dabei, schneller einen neuen Job zu finden. Alles, was man auf jeden Fall beachten sollte, ist, dass man den Chef darum bittet, die genauen Umstände wie zum Beispiel die Neuordnung des Firmenbetriebs für das Zwischenzeugnis anzugeben und nicht eine normale Datumsangabe zu benutzen. Zudem sollte man wissen, dass sich die Aussagen in einem Zwischenzeugnis nicht so einfach revidieren lassen, es stellt also zudem einen Schutz da, falls Sie später mal in Ungnade fallen.

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